Aktuelles zum Sonderfahrdienst

Nach dem Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) wird für Fahrten zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für Menschen mit Behinderungen ein besonderer Fahrdienst – Sonderfahrdienst (SFD) – vorgehalten.

Aufgrund der bundesweit ergriffenen Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ist der Bestand des Sonderfahrdienstes insbesondere infolge eines starken Rückgangs der Anzahl der Beförderungen durch die aktuell äußerst zurückhaltende Inanspruchnahme des Dienstes durch die Nutzungsberechtigten gefährdet, da Freizeiteinrichtungen auf nicht absehbare Zeit geschlossen sind.

Im Falle des Verlustes dieses Dienstleisters kann der im Landesgleichberechtigungsgesetz gesetzlich vorgesehene besondere Fahrdienst für geraume Zeit nicht mehr vorgehalten werden.

Die Änderung der Verordnung sieht für den Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020 vor, dass der Betreiber sowie die für den Sonderfahrdienst tätigen Fuhrbetriebe Zuschüsse erhalten in Anlehnung an das Gesetz über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen Dienste zur Bekämpfung der Coronavirus SARS-CoV-2 Krise in Verbindung mit einem Sicherstellungsauftrag (Sozialdienstleister-Einsatzgesetz – SodEG). Das SodEG ist Teil des Sozialschutz-Paketes, welches auf Bundesebene beschlossen wurde. Der Sonderfahrdienst gilt nicht als Sozialdienstleiter im Sinne des SodEG, gleichwohl erbringt er Beförderungsleistungen für Menschen mit Behinderungen sowie Leistungen der Treppenhilfe, welche sozialen Leistungen im Grunde entsprechen und für den anspruchsberechtigten Personenkreis, soweit er den ÖPNV nicht nutzen kann, von elementarer Bedeutung ist.

Senatorin Breitenbach: „Ich hoffe, dass mit dieser Änderung der Verordnung der Bestand des Sonderfahrdienstes während und über die Corona-Krise hinaus gesichert ist. Dies, damit Strukturen erhalten bleiben, Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sonderfahrdienstes gesichert sind und nicht zuletzt die Menschen mit Behinderungen, die auf diesen Fahrdienst angewiesen sind, diesen weiter wie gewohnt nutzen können.“

Bild: Senatorin Breitenbach (Bildmitte).

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